Grillen auf dem Balkon – erlaubt oder verboten?

Frau Schmitt wohnt in einer Dreizimmerwohnung mit Balkon. Im Sommer sitzt sie gerne draußen und brutzelt sich ein leckeres Steak. Grillen auf dem Balkon macht Ihr Spaß, gefällt aber ihrem Nachbarn Herrn Huber so gar nicht. Warum? Weil ihn der Rauch beim Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon stört. Er wohnt direkt über Frau Schmitt und wird regelmäßig eingeräuchert. Zwar hat er schon versucht, mit Frau Schmitt zu reden, doch die scheint auf diesem Ohr taub zu sein. Also wendet er sich an den Vermieter, der Frau Schmitt das Grillen auf dem Balkon verbietet und auf die Hausordnung verweist. Nun gibt es bei Frau Schmitt nur noch Steak aus der Pfanne und bitterböse Blicke, wenn sie Herrn Huber begegnet.

Grillen auf dem Balkon
© exclusive-design – Fotolia.com (#50273721 – Succulent steak on a barbecue) Das Grillgut schmeckt auch, wenn es auf einem Elektrogrill zubereitet wurde.

Grillen auf dem Balkon – nicht grundsätzlich verboten

Im Fall von Frau Schmitt ist Grillen auf dem Balkon verboten. Diese Regelung gilt aber nicht allgemein, denn in erster Linie ist Grillen auf dem Balkon erlaubt. Ein allgemein gültiges Gesetz existiert nicht, somit auch kein Verbot. Trotzdem gibt es gerade in Mietwohnungen Vorschriften und Rechte. Diese sollte man kennen, ehe man sich mit Nachbarn anlegt.

Im Fall von Frau Schmitt und Herrn Huber hat der Vermieter entschieden, nicht selten landen solche Streitigkeiten aber auch vor dem Richter. Dann hat dieser zu entscheiden, ob auf dem Balkon gegrillt werden darf und wenn ja, wann und wie oft. Dies wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, sich außergerichtlich mit den Nachbarn zu einigen. Wäre Frau Schmitt zu Herrn Huber gegangen und hätte mit ihm gesprochen, hätten sich die beiden vielleicht auf eine gewisse Anzahl an Tagen im Monat einigen können.

Grillen auf dem Balkon – so klappt es

Frau Schmitt lässt sich aber nicht unterkriegen. Sie hat sich einen neuen Grill gekauft und brutzelt jetzt wieder auf dem Balkon – und Herr Huber kann gar nichts dagegen machen. Warum? Weil er Elektrogrillen auf dem Balkon nicht verbieten lassen kann. Ja, Frau Schmitt ist findig und hat sich einen Elektrogrill zugelegt. Der große Vorteil: Es wird keine Kohle benötigt, sprich, es kommt zu keiner Rauchbelästigung. Auch wenn Herrn Huber die Gerüche stören, die das Grillen verursacht, dagegen kann er nichts unternehmen.

Frau Schmitt lädt jetzt auch öfter Freunde ein und feiert ausgedehnte Sommerpartys, die bis weit in die Nacht dauern. Das ist immer ein Hallo auf dem Balkon – und Herrn Huber natürlich ein Dorn im Auge. Also wendet er sich wieder an seinen Vermieter, der abermals bei Frau Schmitt vorstellig wird. Nun darf sie zwar mit ihrem Elektrogrill Steak und Würstchen brutzeln, aber gefeiert wird nach 22 Uhr entweder mit gedämpftem Geräuschpegel oder die Partygesellschaft muss sich nach drinnen verziehen. Herr Huber und Frau Schmitt werden wohl in diesem Leben keine Freunde mehr …

Bild: © exclusive-design – Fotolia.com (#50273721 – Succulent steak on a barbecue)

Stand: April 2014