Der Grenzabstand von Bäumen und Hecken

So manch einer glaubt doch tatsächlich, dass er auf seinem Grundstück, respektive in seinem Garten machen kann, was er will. Erst recht muss er doch niemanden fragen, welche Pflanzen er wohin setzen darf. Nun, leider ist dieses Thema nicht ganz so einfach. Denn der Gesetzgeber schreibt hier einiges vor. Ganz besonders dann, wenn es darum geht, welcher Grenzabstand für Bäume und Hecken gilt. Da dies Ländersache ist, kann man keine pauschalen Regelungen finden.

Grenzabstand für Bäume und Hecken
© BildPix.de – Fotolia.com (#15740646 – Garten) Der Grenzabstand ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Grenzabstände: was ist erlaubt, was verboten?

Erst einmal vorweg: Bis auf die Bundesländer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Abstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken gesetzlich im sogenannten Nachbarschaftsgesetz festgeschrieben. Für jedes der 13 Bundesländer, die sich nach diesem Gesetz richten, gibt es aber andere Festlegungen. In Bayern ist es beispielsweise so, dass Gehölze, die größer als zwei Meter werden, mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen müssen, Gehölze mit einer maximalen Größe von zwei Metern dürfen nicht näher als 50 Zentimeter an die Grenze gepflanzt werden. In Niedersachsen darf eine Pflanze, die bis zu 1,20 Metern groß wird, nicht näher als 25 Zentimeter an der Grenze stehen, bei zwei Metern sind es 50 Zentimeter, bei drei Metern 75 Zentimeter und bei fünf Metern 1,25 Meter. Dagegen darf in Nordrhein-Westfalen eine Hecke, die größer als zwei Meter wird, nicht näher als einen Meter zur Grenze gepflanzt werden. Sie sehen, dass es sehr unterschiedliche Auslegungen gibt. Im Zweifel sollte man bei seiner Stadt oder Gemeinde nachfragen.

In den drei Bundesländern, in denen es nicht gesetzlich geregelt ist, sollte man sich an folgende Abstände halten: 50 Zentimeter bei Pflanzgrößen bis zu zwei Metern, einen Meter bei größeren Pflanzen. Gemessen wird im Übrigen immer vom Hauptstamm oder der Mitte der Pflanze (bei mehreren Verzweigungen) aus. Das heißt, dass ein Nachbar nichts dagegen machen kann, wenn einzelne Äste näher an die Grundstücksgrenze wachsen. Interessant ist auch, dass es für Nachbarn, die sich an Pflanzen, die in der falschen Entfernung gesetzt wurden, eine Verjährungsfrist gibt. Das bedeutet, dass man nicht nach zehn Jahren kommen und den falschen Abstand mokieren kann.

Wenn es vor Gericht geht

In den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten geht es um genau solche „Lappalien“. Der Baum, der Strauch oder der Busch sind zu hoch, stehen zu nah am Grundstück des Nachbarn, nehmen dort Licht weg oder stören den optischen Eindruck. Kann man sich nicht gütlich einigen, dann geht es vor den Richter, der dann urteilen muss. Meist steht dieser aber auf Seiten der Beklagten, sofern die „Geschädigten“ nicht wirklich eine erhebliche Einschränkung durch eine Pflanze in Kauf nehmen müssen. Die Grenzen zu öffentlichen Wegen können dagegen anders geregelt sein, hier sollte man sich entsprechend informieren.

Natürlich ist es auch möglich, im beiderseitigen Einverständnis, Pflanzen näher an die Grundstücksgrenze zu setzen. Dies sollte man dann allerdings schriftlich festhalten, damit es später nicht doch noch zu Problemen kommen kann. Sollte jemand aufgrund falscher Pflanzungen verurteilt werden, dann muss er die Hecke, die Büsche oder die Bäume entweder komplett entfernen oder – wenn möglich – diese umsetzen. Da dies aus gärtnerischer Sicht gerade bei größeren und ausgewachsenen Pflanzen aber nicht sinnvoll erscheint, kann es zur Auflage gemacht werden, dass die Pflanze regelmäßig gestutzt werde muss.

Fazit: Um Probleme oder gar Prozesse zu vermeiden, vorher die Abstände, die in den jeweiligen Ländern gelten, erfragen und die Pflanzen entsprechend setzen. Dann hat auch der liebe Nachbar seine Ruhe.

(Stand: März 2013)

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