Der Gartenzaun und wie man ihn anbringen darf

Staketenzaun

Familie Schmitt hat sich 2011 ein Eigenheim gekauft. Mit dabei war ein 800 Quadratmeter großer Garten, den Herr Schmitt mit einem Gartenzaun versehen wollte. Auf neugierige Blicke von Nachbarn hatte er keine Lust. Da Herr Schmitt sich Geld sparen wollte und handwerklich begabt ist, legte er selbst Hand an. So entstand sowohl zu den beiden Nachbargrundstücken, wie auch zur Straße hin ein Zaun aus Naturholz. Schön anzuschauen – allerdings nicht sehr lange. Warum? Weil Herr Schmitt die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet hatte. Sprich: Grenzabstand und Zaunhöhe wurden nicht in den vorgegebenen Maßen eingehalten. Das Ende vom Lied: Die Schmitts mussten den Zaun versetzen.

Ein Gartenzaun unterliegt dem Nachbarrecht

Schon mal vorweg: Es ist nicht einfach und es ist vor allem nicht überall einheitlich. Wie hoch ein Gartenzaun sein muss und wie weit er von der Grundstücksgrenze entfernt stehen darf, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier muss sich also jeder Eigentümer im Vorfeld informieren. Es gibt natürlich auch Anhaltspunkte, auf die wir gleich zu sprechen kommen.

Gartenzaun
© Stefan Körber – Fotolia.com (#44131470 – Gartenzaun Übrigens: Ein Gartenzaun unterliegt dem Nachbarrecht.

Im Grunde muss ein Zaun an der Grenze zum Nachbargrundstück einen Abstand von 50 Zentimetern einhalten. Ausnahmen bestätigen die Regel, das heißt, wenn es vor Ort anders geregelt ist, kann von diesem halben Meter auch abgewichen werden.

Unterschiede werden zwischen einem Gartenzaun, der als Sichtschutz errichtet wird und einem, der zur Grenzmarkierung dient, gemacht. Auch hier gibt es unterschiedliche Höhen zu beachten. Bei der Errichtung eines Zauns als Grenzmarkierung zum Nachbargrundstück muss der Nachbar – laut Nachbargesetz – um Erlaubnis gefragt werden. Egal, ob Sichtschutz oder Grenzmarkierung, der Zaun muss zudem in das Gesamtbild der Wohngegend passen. Der Amtsschimmel nennt dies „ortsübliche Einfriedung“.

Die Höhe des Gartenzauns beachten

Kommen wir nun zu einem Punkt, der sehr unterschiedlich ausgelegt ist: Wie hoch ein Gartenzaun sein darf, das hängt davon ab, wie das im jeweiligen Bundesland geregelt ist. Möglich ist auch, dass das Recht der Gestaltung der Grundstücksgrenzen bei den Städten oder Gemeinden liegt. Dass wir hier nicht alle Maße auflisten können, ist klar. Dennoch möchten wir Ihnen Anhaltspunkte geben.

Sofern es sich beim Gartenzaun um eine Grundstücksbegrenzung handelt, ist eine Höhe zwischen 40 und 90 Zentimetern üblich. Beim Sichtschutz kann man von einer Höhe zwischen 170 und 190 Zentimetern ausgehen. Als Beispiel, das von dieser „Norm“ abweicht, möchten wir München nennen. Hier hat die Stadt geregelt, dass Zäune nicht höher als 150 Zentimeter sein dürfen.

Bevor Sie jetzt also ohne Rücksicht damit beginnen, einen Zaun zu bauen, informieren Sie sich, damit die richtigen Abstände und Höhen eingehalten werden. Nicht, dass es Ihnen wie Herrn Schmitt geht, der noch mal von vorne anfangen durfte.

Bilder: großes Bild: © DoraZett – Fotolia.com (#56057993 – Sonnenblume am Gartenzaun);
kleines Bild: © Stefan Körber – Fotolia.com (#44131470 – Gartenzaun)